Hinweisgeber-Meldestelle

Im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die Naturana Dölker GmbH & Co Kommanditgesellschaft eine interne Meldestelle zur Aufnahme von Meldungen über Rechtsverstöße im beruflichen Umfeld eingerichtet. Dieses Gesetz schützt natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangen und diese Informationen an die dafür vorgesehene Meldestelle weiterleiten. 

 

Die interne Meldestelle nimmt Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext bzw. Hinweise auf entsprechende Verstöße entgegen: 

  • Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Verstöße. 
  • Verstöße gegen lebens-, gesundheits-, arbeitsrechtliche Vorschriften oder gegen Rechte der Beschäftigten. 
  • Verstöße gegen Bundes-, Landesgesetze und EU-Rechtsakte in Bereichen wie Geldwäschebekämpfung, Umweltschutz und öffentliche Auftragsvergabe. 

Unsere Interne Meldestelle arbeitet weisungsfrei und behandelt die Hinweise sowohl mit Blick auf den Hinweisgeber als auch mit Blick auf Personen, die durch den Hinweis belastet werden, vertraulich. 

Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Naturana Dölker GmbH & Co Kommanditgesellschaft haben, können Sie sich über folgende Meldekanäle an interne Meldestelle der Naturana Dölker GmbH & Co Kommanditgesellschaft wenden: 

 

Postweg 

Naturana Dölker GmbH & Co 

Kommanditgesellschaft 

Hinweisgeberstelle – Vertraulich 

72810 Gomaringen 

Bitte kennzeichnen Sie Ihre Post als „persönlich – vertraulich“, um eine versehentliche Öffnung zu vermeiden. 

E-mail 

E-Mail: whistleblower@naturana.de 

Online-Meldeformular 

Meldeformular - Informationspflichten gemäß der DSGVO

FAQ